Vollständige Bewerbung

Vollständige Bewerbung

 

Ob eine schriftliche, erfolgsbelegte oder informative Bewerbung erwartet wird, ob Sie vollständige, übliche, aussagefähige, notwen­dige, entsprechende oder aussagekräftige Bewerbungsunterlagen beifügen sollen, immer wünscht die Arbeitgeberseite von Ihnen eine vollständige Bewerbung.Hierzu sollten Sie zunächst die folgenden zehn Gebote in aller Ruhe intensiv lesen und überdenken.

Zehn unabdingbare Punkte für eine vollständige Bewerbung

  • Bei der gegenwärtig hohen Arbeitslosenquote konkurrieren Sie häufig mit vielen und zum Teil guten Mitbewerbern. Hüten Sie sich daher vor Fehlern bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Arbeit­geber. In der heutigen Zeit können Fehler jedweder Art möglicher­weise verpasste Chancen sein. Mancher Arbeitsuchende kann nicht verstehen, dass es auf seine Bewerbungen Absagen hagelt, ohne dass er die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch erhalten hat. Auf die Idee, dass hier schon die Entscheidung zum Beispiel aufgrund des äußeren Eindrucks der Bewerbungsunterlagen gefällt wurde, kommen viele nicht. Oft sind es Versäumnisse und Schlud­rigkeiten, die über den weiteren Berufs- und Lebensweg entschei­den. Diese „Kleinigkeiten” werden in ihrer Bedeutung von vielen Bewerbern leider nicht gesehen, so dass sie selbst fachlich qualifi­zierten Arbeitsuchenden den Weg zur Karriere verstellen.
  • Jede Bewerbung weist auf die Individualität ihres Absenders hin.Sie gestattet dem Empfänger, sich von Ihnen einen ersten Eindruck zu machen und zu der gefühlsmäßigen Wertung „Top” oder ,Flop” zu gelangen. Ihre Bewerbung ist Ihre Visitenkarte. Bei den oft »zentnerweise” eingehenden Bewerbungen müssen Sie mit Ihrer Bewerbung einen positiven ersten Eindruck von sich vermitteln. Sie bekommen keine zweite Gelegenheit! Das Licht eines 1 ersten Eindrucks kann Ihre komplette Bewerbung über-und kleinere Schwachpunkte wegretuschieren.
  • In der Werbung weiß man: Hässlichkeit verkauft sich nicht! Man berücksichtigt auch, dass es auf die Verpackung ankommt. Die äußere Aufmachung” lässt sehr wohl Rückschlüsse darauf zu, wie ernst es Ihnen mit Ihrer Bewerbung ist. Ihre Bewerbung muss also von Beginn an für Sie sprechen. Geknickte Unterlagen, denen man auf den ersten Blick anmerkt, dass sie bereits durch viele Hände gegangen sind und bei diversen Arbeitgebern die Runde gemacht haben, gehören nicht zu Ihren Bewerbungsunterlagen. Ihren Bewer­bungsbrief betrachten Sie bitte als Ihren Verkaufsbrief – Prospekt in eigener Sache! Mit dieser PR-Arbeit soll Ihre Arbeitskraft souverän und überzeugend „verkauft” werden.
  • Der Empfänger der Bewerbung kennt Sie im Regelfall nicht. Erst wenn Ihre Bewerbungsunterlagen nach Inhalt und Form beim Leser Aufmerksamkeit und Interesse erwecken und ein Minimum an Sympathie auslösen, wird dieser den Wunsch verspüren, Sie per­sönlich kennen zu lernen. Eine gute Bewerbung ist die Eintritts­karte für das Vorstellungsgespräch.
  • Eine fehlerhafte Bewerbung können Sie durch eine gute persön­liche Vorstellung nicht ausgleichen. Stellen Ihre Bewerbungsunter­lagen nicht zufrieden, werden Sie gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
  • Auffälligkeiten, Unverständlichkeiten und Unvollständigkeiten hin­terlassen beim Leser einen unangenehmen Nachgeschmack. Des­halb sollten Sie mit größter Sorgfalt und mit Einfühlungsvermögen vorgehen.
  • Sind Ihre Bewerbungsunterlagen unvollständig, werden sie in der Regel ohne inhaltliche Prüfung dem Absender wieder zugeschickt. Bei seiner knapp bemessenen Arbeitszeit wird sich ein Personalleiter kaum die Mühe machen, Sie um Übersendung der fehlenden Unter­lagen zu bitten. Schließlich lässt sich aus der Fülle der vorliegenden vollständigen Bewerbungen eine passende Arbeitskraft finden. Da Rückfragen stets den Arbeitsaufwand erhöhen, stößt eine unvoll­ständige Bewerbung schon deshalb auf Widerwillen beim Auswerten Ihrer Unterlagen. Mit solchen Unterlagen erwecken Sie auch den Verdacht, etwas verbergen zu wollen (im schlimmsten Fall kann das Weglassen von wichtigen Angaben unangenehme juristische Schritte des Arbeitgebers nach sich ziehen) oder recht oberflächlich zu arbeiten. Auch kann der Eindruck entstehen, dass Sie an der vakanten Stelle nicht hundertprozentig interessiert sind.
  • Denken Sie immer daran: Ihre Bewerbung ist für Sie ein Werbe-Brief. Mit der schriftlichen Bewerbung geben Sie eine erste Arbeits­probe für den potenziellen Arbeitgeber ab. Haben Sie eine gut auf­gemachte, inhaltlich klar gegliederte, aussagekräftige und kom­plette Bewerbung dem Unternehmen zugeleitet, dokumentieren Sie, dass Sie zu gewissenhaftem und sauberem Arbeiten fähig sind. Wird diese Arbeitsprobe positiv bewertet, erwecken Sie den Eindruck, dass Sie auch betriebliche Aufgaben gut lösen können. Zeigen Sie aber beim ersten Versuch einer Zusammenarbeit Schwächen, werden Personalleute daraus auf Ihr Unvermögen schließen, auch künftige Aufträge erfolgreich zu bewältigen.
  • Besonders wirkungsvoll werben Sie für sich, wenn der Empfänger beim Durchlesen den Eindruck erhält, Ihre Bewerbung sei exklusiv für ihn angefertigt worden. In Ihrer maßgeschneiderten Bewer­bung werden Sie Ihre besonderen Fähigkeiten, erworbenen Spezialkenntnisse und persönlichen Interessen stets im Hinblick auf gestellte Anforderungen präzise und in sich schlüssig darlegen. Wirken Sie mit Ihren Unterlagen dem Eindruck entgegen, es han­dele sich um eine Einheitsbewerbung, die für jeden Arbeitgeber ein bisschen passt, aber auf keinen genau zutrifft.
  • Schließlich eine eigentlich selbstverständliche Forderung: Ihre Bewerbung muss wahr sein! Hüten Sie sich vor falschen Angaben und Übertreibungen. Auf Unaufrichtigkeiten können Sie kein positives Echo erwarten.