
| Lücken im Lebenslauf |
Die Bewerbung im Detail - Die Lücken im Lebenslauf und in der Bewerbung
Mit nachweisbaren und entsprechenden Leistungen aus vergangenen Arbeitsverhältnissen werden Personalchefs über Ihre erbrachten Arbeitserfolge informiert. Dadurch wird das Arbeitspotenzial des Bewerbers für das künftige Unternehmen abgeleitet, wohingegen die selbst formulierte Auflistung von arbeitsprägenden Eigenschaften wenig überzeugt.
Bedeutsam ist die Hervorhebung von Leistungen im Lebenslauf, die genau Sie für die angebotene Stelle qualifizieren. Nehmen Sie in jedem Fall Bezug auf Ihre besonderen Stärken, Kenntnisse und Interessen, jedoch immer in Verbindung mit der angebotenen Stelle. Dazu zählen bspw. Sprach- und EDV-Kenntnisse, spezielle Branchen- und Produktkenntnisse, örtliche Mobilität, Vortrags-/Unterrichtstätigkeit. Nennen Sie auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie Mitarbeit in berufsrelevanten Ausschüssen und Gremien. Entsprechen Sie nicht allen genannten Anforderungen des Stellenanbieters wie z.B. Alter, fehlende Berufserfahrung, dann heben Sie hervor, warum Sie sich dennoch für die angebotene Stelle eignen. Beachten Sie, dass in der freien Wirtschaft das erwünschte Alter des Bewerbers für eine Stelle flexibel betrachtet wird, wohingegen im öffentlichen Dienst, eine genaue Altersangabe des Stellenanbieters zu berücksichtigen und als Voraussetzung zu verstehen ist.
Sind in einer Stellenanzeige Formulierungen wie „möglichst", „wünschenswert", „idealerweise" oder „hilfreich/vorteilhaft wäre" enthalten, sind diese als Zusatzanforderungen des Stellenanbieters zu verstehen. Bei Nichterfüllung dieser, sollten Sie sich dennoch bewerben. Mit diesen Angaben verdeutlicht der Stellenanbieter seine Kompromissbereitschaft. Denn erfüllen Sie die restlichen Anforderungen, sind Sie zunächst ein potenzieller Kandidat für die angebotene Stelle. Anders verhält es sich mit Formulierungen wie „zwingend erforderlich", „unbedingt", „von höchster Priorität", „Voraussetzung dafür sind", „selbstverständlich" oder „verfügen Sie in jedem Fall über", die in jedem Fall wortwörtlich zu nehmen sind und als Ausschlusskriterien bei Nichterfüllung zu verstehen sind.
Wenn Ihnen bei der Durchsicht Ihres Lebenslaufes und Zeugnissen Lücken, Widersprüchlichkeiten, auffallen, dann weisen Sie nicht auf diese Schwachstellen hin, solange sie bedeutungslos für die angestrebte Stelle sind. Dagegen sind augenscheinliche Ungereimtheiten im Bewerbungsschreiben zu erläutern. Generell sollten Berufsanfänger auf überdurchschnittlich lange Ausbildungs- oder Studienzeiten oder schlechte Zeugnisnoten kurz eingehen. Verständliche Begründungen sind dafür finanzielle oder persönliche Motive wie:
Tipp: Bedenken Sie, dass je länger die Lücken im Lebenslauf oder in der Bewerbung in der Vergangenheit liegen, desto mehr verlieren Sie an Bedeutung, sofern Sie gegenwärtig durch Berufs-, Branchen- und Führungserfahrung glänzen können. Phasen der Arbeitslosigkeit bedürfen keiner Erläuterung im Bewerbungsschreiben. Im Lebenslauf sind diese Abschnitte mit Informationen über den Grund der Arbeitslosigkeit zu nennen.
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