Inhalt:
Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
Sie fragen sich bestimmt, was das Versprechen „Anlagen“ im Bewerbungsschreiben für die Ausgestaltung der restlichen Bewerbungsmappe bewirkt? Wir verraten es Ihnen: Anlagen sind die Unterlagen, die Sie hinter Anschreiben und Lebenslauf stellen. Ihre Zeugnisse bilden hier noch den Pflichtteil. Arbeitsproben, Leistungsbilanz, Referenzen und Zertifikate bilden optionale Parts, die im Rahmen einer vollständigen Bewerbung je nach Branche und Stelle erlaubt sind. Was mit Blick auf die Anlagen der Bewerbung zu beachten ist, haben wir im Folgenden einen kleinen Fragenkatalog für Sie zusammengestellt.
FAQ 1: Welche Anlagen der Bewerbung sind Pflicht und welche sind optional?
Ihre Zeugnisse sind die einzige Pflicht-Anlage, die Sie im Rahmen einer vollständigen Bewerbung beilegen müssen. Bei der Kurzbewerbung entfällt selbst dieser Part, denn diese besteht nur aus Anschreiben und Lebenslauf. Die Leistungsbilanz, das Anlagenverzeichnis, Referenzen, Zertifikate und Arbeitsproben könnten zusätzlich als Anlage eine Bewerbung ergänzen. Was sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden, denn: Erlaubt ist, was dem Personalreferenten hilft, den Bewerber besser einzuschätzen und die Passgenauigkeit zum Job abzugleichen.
FAQ 2: Was hat es mit dem Anlagenverzeichnis auf sich?
Das Anlagenverzeichnis ist eine besonders praktische Erfindung, die der Intention Rechnung trägt, dass dem Personalreferenten ein Service angeboten werden soll. Im Rahmen dieser Serviceleistung wird er mit einem extra Inhaltsverzeichnis versorgt, in dem nur die Anlagen gelistet sind. Bei einer gedruckten Bewerbung muss das Anlagenverzeichnis so eingeheftet werden, dass es (bei einer dreigliedrigen Bewerbungsmappe) rechts aufliegt.
Darunter folgen die Anlagen.
In der digitalen Variante hat das Anlagenverzeichnis noch mehr Charme. Durch ein paar Klicks in jeder gängigen Textverarbeitungssoftware kann das Anlagenverzeichnis mit einer Inhaltsverzeichnis-Funktion versehen werden. Das Resultat: Interessiert sich der Personalreferent für nur eine bestimmte Anlage, muss er nicht lange Scrollen und kommt direkt zum Ziel.
FAQ 3: Was sind eigentlich Referenzen?
Referenzen sind kurze Statements, sogenannte Testimonials, die häufig Führungskräften ausgestellt werden. In US-amerikanischen Bewerbungen sind Referenzen ein wichtiger Grundbestandteil, in Deutschland sind sie allerdings nur von marginaler Bedeutung und beschränken sich häufig auf die Führungsriege eines Betriebs. Hier wird häufig mit Bewertungen und mündlichen Zeugnissen gearbeitet – anstatt klassische Zeugnisse auszustellen.
Achtung
Referenzen sollte nicht überstrapaziert werden. Wer von jedem Arbeitgeber eine Referenz einholt, der übertreibt. Eine oder gar zwei aussagekräftige Testimonials, die nicht nur voll des Lobes sind, sondern auch inhaltlich wertige Informationen liefern, sind durchaus sinnvoll.
FAQ 4: Was ist die Leistungsbilanz, die ebenfalls zu den Anlagen einer Bewerbung zählt?
Die Leistungsbilanz ist ein Instrument des Consulting-Bereich, das auch Freelancer und Selbstständige gerne nutzen. Auch Bewerber mit einem breiten, praktischen Hintergrund haben in diesem Bereich die Möglichkeit, ihre noch so unterschiedlichen beruflichen Facetten aufzuzeigen.
Tipp
Wer eine Leistungsbilanz mit Leben füllen kann und ein spannendes Leistungsportfolio daraus strickt, kann diesen Teil der Anlagen sicherlich nutzen, um sich deutlich zu positionieren und vielseitig darzustellen. Auch hier gilt einmal mehr: Nur wer wirklich diese breite Palette an Leistungsbausteinen aufzuweisen hat, darf auch eine Leistungsbilanz den Bewerbungsunterlagen beifügen.
FAQ 5: Zertifikate zeigen was Sie können – und können Teil der Anlagen sein. Gibt es dabei Einschränkungen?
Lange Zeit gab es wirklich keine Einschränkungen, was die Beigabe von Zertifikaten in den Bewerbungsunterlagen betroffen hat. Dass das suboptimal war, bemerkten vor allem die Personalreferenten, die nicht nur das Zertifikat des Fahrradführerscheins erhielten, sondern auch das Fahrsicherheitstraining für den PC, die Shopping-Queen-Auszeichnung und die Urkunde, die den Bewerber, als Lego-Baumeister krönt. Natürlich sind diese Beispiele bewusst überspitzt gewählt, denn zeigen sie eins:
Nur wertige Zertifikate dürfen in die Mappe einziehen.
Wertig ist in diesem Zusammenhang nicht, der Englisch-Kurs auf Einsteiger-Niveau, denn Englisch gehört heute zur Grundausstattung eines jeden Bewerbers. Wertig ist aber der Business-Englisch-Konversations-Kurs, denn dieser weist spezielle Englisch-Kenntnisse aus.
FAQ 6: Darf ich alle meine Arbeitsproben in die Anlagen packen?
Aus der Riege der Personalreferenten ertönt auf diese Frage ein lautes „Nein, bitte nicht“. Arbeitsproben sind grundsätzlich nur dann mitzuschicken, wenn der Betrieb diese explizit einfordert. Ansonsten sind Arbeitsproben schnell unnötiger Ballast, der die Bewerbung sowohl in der Druckvariante als auch in digitaler Form aufbläht und damit letztlich auch unübersichtlich zu machen droht. Besser wirken Arbeitsproben ohnehin, wenn sie präsentiert werden. Dafür herrscht im Vorstellungsgespräch das passende Ambiente.
FAQ 7: Wie kommen Anlagen beim Personalreferenten an?
Gut, wenn sie wertig sind. Alles was dazu beiträgt, dem Personalreferenten aufzuzeigen, dass der Bewerber nachweislich die beste Besetzung für die ausgeschriebene Stelle ist, schätzt der Personalreferent. Alles was dazu neigt, ihm seine Zeit zu rauben oder ihn zu langweilen, sollte tunlichst vermieden werden, denn: Der Personalreferent ist derjenige, der die Tür zum Unternehmen öffnen, aber auch schließen kann. Entsprechend wichtig ist auch, sich bei der Ausstattung der Bewerbungsunterlagen am Wohle des Personalreferenten zu orientieren und dessen Brille aufzusetzen.
FAQ 8: Müssen die Anlagen farbig oder in schwarz-weiß eingebunden werden?
Meistens ziehen Sie in ihrer ursprünglichen Form in die Bewerbung ein. Ist auf dem Zeugnis ein farbiges Logo zu sehen, wird das Papier farbig kopiert oder farbig gescannt. Eine feste Regel gibt es hierbei nicht zu beachten. Wer allerdings ein komplettes Bewerbungslayout angelegt hat, sollte schon darauf achten, dass auch die übrigen Anlagen in farbiger Form eingebettet werden.
FAQ 9: Müssen Anlagen in beglaubigter Form vorliegen?
Nein. Das gibt es heutzutage nicht mehr. Der Gang zum Notar oder zu einer bevollmächtigten Behörde, die dann für einen vergleichsweise hohen Preis feststellt, dass eine originalgetreue Abschrift (Kopie) des Zeugnisses vorliegt, ist aus den Schubladen von anno dazumal. Einst, als die Beglaubigung von Zeugnissen noch Gang und Gäbe war, war es ein enorm hoher finanzieller Aufwand, die Unterlagen nicht nur zu kopieren, sondern auch beglaubigen zu lassen.
FAQ 10: Gibt es bei den Anlagen, die per E-Mail verschickt werden, etwas zu beachten?
Ganz häufig gibt es eine unausgesprochene Datenmengen-Regulierung, die bei 5 MB liegt. Das bedeutet, dass jedes einzelne Dokument unter 5 MB-Datenvolumen gedrosselt werden muss. Zusätzlich darf die Gesamtdatenmenge der in einer E-Mail verschickten Anhänge nicht das Maximalvolumen überschreiten, das je nach E-Mail-Provider ganz unterschiedlich ausfallen kann.
Diese Beiträge beschäftigen sich mit weiteren Spezialfällen der Bewerbungsunterlagen
- Aufbau einer Bewerbung – Inhaltsübersicht
- Bewerbung Gehaltsvorstellung
- Bewerbung Lehrstelle – Die Besonderheiten
- Bewerbungsschreiben Eintrittstermin
- Bewerbungsunterlagen Checkliste
- Die Kontaktaufnahme
- Die perfekte Bewerbungsmappe
- Die perfekten Bewerbungsunterlagen
- Die vollständige Bewerbungsunterlagen
- Warum bewerben Sie sich?