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Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
Stimmen Sie mit uns darin überein, dass die Aufforderung in der Stellenanzeige, eine Gehaltsvorstellung anzugeben, alles andere als eine angenehme Herausforderung beim Schreiben einer Bewerbung ist?
Vielleicht ist das Gehalt auch der unangenehmste Part beim Erstellen einer kompletten und umfangreichen Bewerbung. In diesem Beitrag werden wir das Schreckgespenst der Gehaltsvorstellung endlich seiner Grausamkeit berauben, denn: Wir verraten ihnen die besten Kniffe, um hier eine ordentliche Antwort abzuliefern.
Wer muss eigentlich eine Gehaltsvorstellung angeben?
Jeder, der in der Stellenanzeige zum Wunschjob liest „Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit vollständigen Unterlagen und Ihrer Gehaltsvorstellung an …“, der muss diesem Wunsch des Unternehmens auch Folge leisten. Wer diese Formulierung nicht in der Stellenanzeige findet, der hat Glück und Pech in einem, denn er muss sich zwar nicht darüber den Kopf zerbrechen, wie die Gehaltsvorstellung am besten formuliert wird. Allerdings hat er auch nicht die Chance, das Gehalt auszuhandeln, weil es entweder bereits feststeht oder der Job in einer Tarifregelung gebunden ist, die ohnehin den Verdienst festlegt.
Muster-Formulierungen zur Gehaltsvorstellung
Natürlich schickt es sich nicht gerade, besonders plump einen Betrag in den Raum zu werfen. Deswegen möchten wir Ihnen hiermit einige Formulierungsmuster mit auf den Weg geben:
- „Aufgrund meiner persönlichen und fachlichen Qualifikation, die ich Ihnen bereits geschildert habe, halte ich ein Monatsgehalt von ___ Euro für angemessen.“
- „Ein Monats-/Jahresgehalt von ___ Euro brutto liegt in meinem Vorstellungsbereich.“
- „Gerne würde ich für ein Einstiegsgehalt von ___ Euro brutto in Ihrem Betrieb starten.“
- „Meine Gehaltsvorstellung liegt – mit Blick auf die Stelle und das, was ich in Ihrem Betrieb bewirken kann – bei ___ Euro brutto im Jahr (im Monat).“
Auf Umwegen zur Gehaltsvorstellung
Wer sich nicht traut, die Karten derart offen auf den Tisch zu legen, kann natürlich den Umweg wählen und im Bewerbungsschreiben einer dieser Formulierungen dafür wählen:
- „Meine Gehaltsvorstellung würde ich gerne nach der Klärung meiner Fragen zum Aufgabenbereich besprechen.“
- „Ich begrüße ein Gehalt, dass meinen Fähigkeiten und Qualifikationen sowie dem Verantwortungsbereich der ausgeschrieben Stelle angepasst ist.“
- „Gerne würde ich Ihnen im persönlichen Gespräch mein Leistungsportfolio noch einmal transparent schildern. Im Anschluss daran bietet sich eine Besprechung meiner Gehaltsvorstellung an.“
Grundsätzlich lässt sich dazu sagen: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Natürlich ist es schwer, seine Gehaltvorstellung in Worten festzuhalten, ohne die Möglichkeiten zu haben im Rahmen des Bewerbungsschreibens darüber zu sprechen, aber letztlich ist ein Umweg auch nur eine Verzögerungstaktik. Diese kann übrigens auch nach hinten losgehen, denn: Wenn der Personalreferent sich über Ihre Nicht-Antwort im Anschreiben ärgert, haben Sie auch nichts gewonnen, wenn die zweite Frage im Vorstellungsgespräch dann das Gehalt thematisiert.
Special-Tipp
Wer richtig punkten will, geht in die Offensive. Anzurufen, ein paar Details zum Arbeitsbereich zu erfragen und anschließend eine Formulierung wie diese ins Bewerbungsschreiben zu tippen, ist wahrlich Champions-League: „Nachdem ich nach einer telefonischen Rückfrage den Aufgabenbereich nun besser einschätzen kann, konnte ich darauf aufbauend meine Gehaltsvorstellung kreieren. Diese liegt bei __ Euro brutto im Jahr (im Monat).“
Der ultimative Wunschgehalt-Rechner
Die richtige Formulierung der Gehaltsvorstellung ist die Zielgerade. Allerdings bereitet eben diese Zielgerade meist deutlich weniger Kopfschmerzen als der Weg dorthin, denn die Frage lautet häufig: Wie errechne ich eigentlich meine Gehaltsvorstellung?
So geht’s:
- Marktpreise recherchieren. Dazu sollten Sie sich nicht nur in Branchenreports umhören, sondern auch genau auf die Region achten, denn es gibt erwiesenermaßen regional bedingte Einkommensunterschiede. Neben der Region wird Ihr Gehalt auch durch die Stellenbeschreibung (und die damit zusammenhängenden Kompetenzbereiche) sowie die Unternehmensgröße bedingt.
- Bedarf eruieren. Nachdem Ihr Gehalt mindestens zum Leben reichen sollte, ist es nötig, den Bedarf zu kennen. Hierbei muss zu den monatlich anfallenden Fixkosten noch die monatlich meist variable Pauschale fürs Leben aufgeschlagen werden. Mit diesen Werten füttern Sie dann einen Brutto-Netto-Rechner.
- Das Upgrade. Natürlich möchten Sie sich beim Wechsel Ihrer Arbeitsstelle finanzielle nicht verschlechtern. Das heißt, Sie müssen auch bedenken, auf Ihr aktuelles Gehalt, den „Wechselbonus“ aufzuschlagen. Geht der Stellenwechsel mit einem Upgrade des Verantwortungsbereichs einher, können Sie Ihren Gehaltswunsch deutlich darüber ansetzen, denn: Sie tragen mehr Verantwortung und sollten dies auch entsprechend deutlich honoriert bekommen.
Kleine Kniffe auf dem Weg zur Gehaltsvorstellung
Ganz besonders deutlich müssen Sie bei der Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung auch in die Stellenanzeige oder auf die Unternehmensseite kucken. Weisen Sie stets das Bruttogehalt aus, denn was netto in Ihrem Portemonnaie landet hängt von einer weiteren Vielzahl an Faktoren ab, die ein Unternehmen zunächst gar nicht überblicken kann. Wirbt der Betrieb damit, ein 13. Monatsgehalt zu bezahlen, dürfen Sie bei der Angabe eines Jahres-Wunschgehalts Ihr errechnetes Wunsch-Monatsgehalt getrost mit dem Faktor 13 multiplizieren.
Ein gängiges Praxisproblem: Angebot und Vorstellung klaffen weit auseinander
Haben Sie Ihre Gehaltsvorstellung bereits im Bewerbungsschreiben notiert und werden infolgedessen zum Vorstellungsgespräch eingeladen, kann es ein sehr cleverer Schachzug des Betriebes sein, Ihnen dann zu erklären, dass das gewünschte Gehalt nicht gezahlt werden kann. Vielleicht ist die Stelle wirklich niedriger dotiert. Vielleicht möchte der Betrieb aber einfach nur Geld sparen. Hier müssen Sie mit sehr viel Feingefühl versuchen, die wahren Gründe zu eruieren.
Wichtig ist dann, die Gründe für den eklatanten Gehaltsunterschied zu eruieren
Erklärbar wird dieser, wenn
- der Verantwortungsbereich letztlich anders aussieht, als er eingangs beschrieben worden ist.
- die zusätzlichen Benefits (Getränke, technische Geräte zur privaten Nutzung, Mitgliedschaften) sich wirklich rechnen. Dies kann der Fall sein, wenn ohnehin ein neuer Pkw hätte angeschafft werden müssen und der Betrieb einen Geschäftswagen zur privaten Nutzung bietet. Auch die Übernahme der Fitness-Studio-Mitgliedschaft oder der Kindergartengebühren kann hier positiv gewertet werden.
In jedem Fall ist es sinnvoll, zunächst einmal Bedenkzeit auszuhandeln. Weichen die Vorstellungen derart eklatant haben, ist es in der Praxis häufig üblich, dass der Bewerber sich die Zahlen durchrechnet und der Betrieb ebenfalls Möglichkeiten sucht, sich finanziell anzunähern. Kappt ein Betrieb jegliche Form von Verhandlungen, nur weil die Gehaltsvorstellung zu weit auseinanderlag, lässt dies durchaus Zweifel daran aufkommen, ob ein Unternehmen wirklich an dem Bewerber interessiert ist. Ist keine Annährung möglich, kann es auch besser sein, getrennte Wege zu gehen, anstatt täglich unzufrieden zur Arbeit zu gehen.