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Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Suche nach dem passenden JobSie haben eine Behinderung und sind auf der Suche nach einem Job? Dann haben Sie es sicherlich noch einen Tick schwerer als diejenigen, die sich auf gesunden Beinen auf die Suche nach einem Job machen. Jobs für Behinderte sind schwer zu finden. Aber Achtung: Ja, es ist schwer. Nein, es ist nicht unmöglich.

Welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie sich verhalten sollen und viele weitere, praxisnahe Tipps haben wir für Sie zusammengestellt. Nehmen Sie sich Zeit, diese ultimativen Ratschläge für sich zu adaptieren und auch Sie werden einen Job finden, indem Sie sich nach Ihren Möglichkeiten einbringen können.

Jobs für Behinderte = Jobs für Gesunde

Eine anerkannte, diagnostizierte Behinderung muss nicht bedeuten, dass Sie arbeits- oder erwerbsunfähig sind, sondern bedeutet in den meisten Fällen, dass Sie eingeschränkt, aber arbeitsfähig sind.

  • Sie wissen, welchen Beruf Sie gelernt haben.
  • Sie wissen, welche Fähigkeiten und Qualifikationen Sie haben.
  • Sie wissen, welche Unterstützung Sie im Gegensatz zu einem Gesunden brauchen.

Wer nun mit einem körperlichen Handicap leben muss, kann sich durchaus auch auf einen Job bewerben, der in jedem ex-beliebigen Online-Jobportal ausgeschrieben ist. Sicherlich haben Sie bessere Chancen, wenn Sie sich beim öffentlichen Dienst bewerben oder bei einer sozialen Einrichtung, allerdings ist das keine Pflicht. Experten empfehlen: Schreiben Sie eine aussagekräftige, fehlerfreie und überzeugende Bewerbung – dann klappt es auch mit dem Job. Die häufigsten Fragen zum Thema „Jobs für Behinderte“ möchten wir in den folgenden FAQs beantworten.

FAQ 1: Ist es sinnvoll gezielt nach Jobs für Behinderte zu suchen?

Kein Mensch mit Handicap sollte diese Option ausschließen, denn die gezielte Suche nach Jobs für Behinderte birgt durchaus Vorteile. Wer sich als Betrieb hier registriert, hat ein offenes Ohr und sogar eine offene Tür für Menschen mit Handicap. Das gibt es in der heutigen Unternehmerlandschaft nicht flächendeckend. Wer gezielt nach Jobs für Behinderte recherchiert, der umschifft die Probleme, dass ein Unternehmen im Stillen sagt: Nie würde ich einen Menschen mit Behinderung einstellen. Eine Übersicht möglicher Jobbörsen finden Sie hier.

FAQ 2: Was ist unter dem Schlagwort „Gleichstellung“ zu verstehen, was häufig im Zusammenhang mit Jobs für Behinderte auftaucht?

Menschen, die zwischen 30 und 49 Prozent haben (mit Blick auf den Grad der Behinderung), haben die Möglichkeit über eine Gleichstellung ihre Jobchancen zu optimieren, denn: Menschen, die per Grad der Behinderung noch nicht als schwerbehindert gelten (weil sie unter 50 Prozent liegen) haben so die Möglichkeit, in den Status Schwerbehinderter zu kommen. Mit der Folge, dass sie auch dieselben Rechte haben. Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Darum scheuen Betriebe häufig die Ausweisung von Jobs für Behinderte. Auf der anderen Seite aber haben Betriebe, die einen Schwerbehinderten einstellen, auch spezielle Vorteile wie etwa Lohnkostenzuschüsse. Schwerbehinderten steht zudem eine fachlich versierte Betreuung zu. Und sie können Hilfe am Arbeitsplatz bekommen.

FAQ 3: Was versteht man unter dem Benachteiligungsverbot?

Das Benachteiligungsverbot ist ganz offiziell im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Zum Vergleich: Dieses Gesetz hat auch bewirkt, dass die Mitsendung eines Bewerbungsfotos für Bewerber heute nicht mehr verpflichtend ist. Grundsätzlich also verbietet dieses Gesetz jegliche Form von Diskriminierung – egal ob es sich um das Alter, das Geschlecht, die Herkunft oder gar die Behinderung eines Menschen handelt. Spannend ist das vor allem mit Blick in die Bewerbungspraxis: Haben sich zwei gleichwertig qualifizierte Bewerber auf ein und dieselbe Stelle beworben und der Bewerber ohne Handicap bekommt den Job, könnte der Bewerber mit Handicap rein rechtlich betrachtet eine bevorzugte Berücksichtigung geltend machen. Ob sich das menschlich betrachtet lohnt, muss letztlich jeder selbst entscheiden.

FAQ 4: Ist es denn sinnvoll, bereits in der Bewerbung die Behinderung zu erwähnen?

Auf diese Frage kann es nur mehrere Antworten geben. Grundsätzlich haben Sie keine Verpflichtung, bereits in der Bewerbung Auskunft über Ihre Behinderung zu geben. Das heißt, dass Sie sich eigentlich ruhig Zeit lassen könnten, bis Sie aufgrund Ihrer Qualifikation eine Runde weiter gekommen sind – sprich: den Sprung ins Vorstellungsgespräch geschafft haben. Aber: Sie wissen nicht, ob der Arbeitsplatz, auf den Sie sich bewerben überhaupt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten liegt. Vor diesem Hintergrund wäre vielleicht ein Telefongespräch besonders dienlich. Der worst Case wäre sicherlich, wenn Sie Ihre Behinderung bis zum Vorstellungsgespräch verschweigen und dann nicht einmal die Chance hätten, dort vorzusprechen – weil der Zugang vielleicht nicht barrierefrei gehalten ist. Zudem ist der Schock-Moment für Personalreferenten tendenziell sehr hoch, wenn Sie ad hoc mit einer Person mit Handicap konfrontiert werden. Ob das das Vertrauen in den potentiell neuen Mitarbeiter verbessert, ist zu bezweifeln.

FAQ 5: Kann ich mit einer deutlich frecheren Variante meinen Traumjob bekommen?

Nichts ist unmöglich. Das ist Fakt. Und wer eine Behinderung hat, tut in jedem Fall gut daran, sich nicht einzuigeln und sich auf das Handicap reduzieren oder reduzieren zu lassen. Folglich gilt: Erlaubt ist, was zum Ziel führt. Wer derart wortgewandt ist, eine Bewerbung zu Papier zu bringen, in der dem Arbeitgeber die Vorteile eines gehandicapten Mitarbeiters aufgezählt werden, der kann auch als Fachkraft mit Handicap seinen Traumjob ergreifen. Jobs für Behinderte sind zwar nicht üppig gesät, doch wer eine Option gefunden hat, die trotz Handicap möglich wäre, sollte diese versuchen zu ergreifen.

Jobs für Behinderte oder die Frage: Welche Handicaps gibt es eigentlich?

Allein die Überschrift “Jobs für Behinderte” beschwört bereits mehrere Assoziationen herauf. Geht es denn nun um Jobs für behinderte Menschen, die ein körperliches Handicap haben, oder um Menschen, die eine geistige Behinderung haben. Der Unterschied liegt letztlich darin, dass körperlich behinderte Menschen in aller Regel eine ganz normale Ausbildung absolviert haben und weitestgehend selbstständig arbeiten können (oder eine entsprechende Hilfskraft zur Hand haben). Geistig behinderte Menschen können in aller Regel nicht an einem normalen Arbeitsalltag teilnehmen und haben häufig keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das heißt im Übrigen nicht, dass Sie keinerlei Beschäftigung nachgehen können. Häufig arbeiten sie in sogenannten Behindertenwerkstätten nach ihren Möglichkeiten.

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