Aktualisiert am 24. August 2023 von Ömer Bekar
Du bist zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Das ist ein großer Schritt auf dem Weg zum neuen Job. Dabei fallen oft Fahrtkosten an. Aber wer muss diese Kosten tragen? Laut dem Gesetz muss der Arbeitgeber sie meistens bezahlen.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Bei einer Einladung von einem Headhunter musst du vielleicht selbst zahlen. Die Regeln hierzu sind nicht immer klar. Du solltest also vorher mit dem Arbeitgeber darüber sprechen.
Es ist wichtig, gut informiert zu sein, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch: Wann müssen sie erstattet werden?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Fahrtkosten des Bewerbers zu erstatten, wenn dieser zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Gesetzliche Ansprüche auf Erstattung der Fahrtkosten
Es gibt ein Gesetz. Das Gesetz sagt, dass der Chef die Kosten für die Reise zum Bewerbungsgespräch zahlen muss. Das steht im § 670 BGB. Der Chef muss zahlen, wenn er dich zum Gespräch einlädt.
Du musst also nicht selbst zahlen. Aber es gibt auch Regeln dazu. Manchmal musst du doch selbst zahlen. Zum Beispiel, wenn ein Headhunter dich einlädt. Dann musst du die Kosten selbst tragen.
Also, es ist immer gut, vorher zu fragen. So weißt du sicher, wer zahlt.
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten für das Vorstellungsgespräch umfassen:
- Die Fahrtkosten, die für die Anreise zum Gespräch anfallen.
- Die Kosten für Übernachtungen, falls das Gespräch außerhalb des Wohnortes stattfindet.
- Die Verpflegungskosten während der Reise.
Ausnahmen von der Kostenerstattung
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen die Kosten für das Vorstellungsgespräch nicht erstattet werden müssen. Dazu gehören:
- Wenn der Bewerber den Vorstellungstermin absagt oder nicht erscheint.
- Wenn der Bewerber den Job ablehnt, nachdem ihm das Unternehmen eine Stelle angeboten hat.
- Wenn der Bewerber bereits während des Bewerbungsprozesses bekannt ist, dass er nicht für die Stelle geeignet ist.
- Wenn der Bewerber keine schriftliche Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten hat.
- Wenn der Bewerber von sich aus möchte, dass seine Fahrtkosten nicht erstattet werden.
Weitere Vorstellungskosten, die erstattet werden können
– Übernachtungs- und Verpflegungskosten können je nach Entfernung zum Vorstellungsgespräch erstattet werden.
– Auch Taxikosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein.
Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Neben den Fahrkosten müssen auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein Vorstellungsgespräch erstattet werden. Wenn das Bewerbungsgespräch länger dauert und eine Übernachtung notwendig ist, sollten die Kosten für die Unterkunft vom Arbeitgeber übernommen werden.
Das Gleiche gilt für Verpflegungskosten während des Vorstellungsgesprächs. Es ist wichtig zu wissen, dass es keine spezifische Pauschale für Übernachtungs- und Verpflegungskosten gibt, aber der Arbeitgeber sollte diese Kosten erstatten, um dem Bewerber entgegenzukommen.
Sonderfall: Taxikosten
Manchmal kann es vorkommen, dass du während deiner Anreise zum Vorstellungsgespräch ein Taxi nehmen musst. In diesem Fall fragst du dich vielleicht, ob diese Kosten erstattet werden.
Die gute Nachricht ist, dass in den meisten Fällen der Arbeitgeber auch die Taxikosten übernimmt. Das bedeutet, dass du dir keine Sorgen machen musst, wenn du ein Taxi nehmen musst, um pünktlich zum Vorstellungsgespräch zu kommen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du die Taxiquittung aufbewahren solltest, um den Nachweis für die Kosten zu haben. So kannst du sicherstellen, dass du die Erstattung erhältst, die du verdienst.
Wer trägt die Reisekosten für das Vorstellungsgespräch?
Der Arbeitgeber ist in der Regel verantwortlich für die Erstattung der Reisekosten zum Vorstellungsgespräch.
Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt normalerweise die Verantwortung für die Erstattung der Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch. Laut § 670 BGB ist der Arbeitgeber in der Regel dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle Aufwendungen zu erstatten, die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen.
Dies schließt sowohl die Fahrtkosten als auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten ein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber klar und deutlich kommuniziert, dass er die Fahrtkosten erstatten wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Fahrtkosten nicht erstattet werden. Daher sollten Bewerber vorab mit dem Arbeitgeber klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Mögliche Kostenübernahme durch Headhunter
Wenn die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch von einem Headhunter kommt, musst du normalerweise deine Reisekosten selbst tragen. Das bedeutet, dass du die Kosten für Anreise und Übernachtung selbst bezahlen musst.
Bei einem Vorstellungsgespräch, das von einem Headhunter vermittelt wurde, ist es wichtig, im Voraus mit dem Arbeitgeber zu klären, wer für die Kosten aufkommt. Es gibt jedoch Fälle, in denen der Headhunter bereit ist, die Kosten zu übernehmen.
Steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten
Du kannst die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch steuerlich absetzen. Das bedeutet, dass du einen Teil der Kosten von der Steuer abziehen kannst. Um die Fahrtkosten abzusetzen, musst du eine Kilometerpauschale verwenden.
Die genaue Höhe der Pauschale wird jedes Jahr neu festgelegt. Für das Jahr 2023 wird eine spezielle Kilometerpauschale für Fahrtkosten bei Bewerbungsgesprächen erwartet. Es ist wichtig zu beachten, dass du nur die tatsächlichen Kilometer absetzen kannst, die du für das Vorstellungsgespräch gefahren bist.
Andere Reisekosten, wie z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Um die Fahrtkosten absetzen zu können, musst du jedoch Belege und Nachweise aufbewahren.
Tipps zur Optimierung der Fahrtkosten
– Nutze die Mooncard zur Reisekostenoptimierung.
– Fahre in Fahrgemeinschaften oder nutze den öffentlichen Nahverkehr.
– Erfahre, wie du deine Fahrtkosten effizient senken kannst.
– Erhalte praktische Tipps, um bei deinen Vorstellungsgesprächen Geld zu sparen.
– Erfahre mehr über die Möglichkeiten der Kostenoptimierung und lese weiter!
Nutzung von Mooncard zur Reisekostenoptimierung
Du kannst die Mooncard nutzen, um deine Reisekosten für Vorstellungsgespräche zu optimieren. Die Mooncard ist eine praktische Lösung, mit der du deine Reisekosten einfach verwalten und abrechnen kannst.
Du bekommst eine Kreditkarte, die du für deine Fahrtkosten verwenden kannst, und alle Ausgaben werden automatisch erfasst. Das macht es dir leicht, einen Überblick über deine Kosten zu behalten und sie bei Bedarf zu erstatten.
Mit der Mooncard kannst du auch Pauschalen für Kilometergeld und Verpflegungskosten abrechnen. Das spart Zeit und Aufwand und macht die Abrechnung deiner Reisekosten schnell und unkompliziert.
Fahrgemeinschaften und öffentlicher Nahverkehr
- Du kannst Fahrgemeinschaften bilden, um die Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch zu reduzieren.
- Teile dir das Auto mit anderen Bewerbern, die zum selben Unternehmen fahren.
- Nutze den öffentlichen Nahverkehr, wie Busse oder Bahnen, um zu deinem Vorstellungsgespräch zu gelangen.
- Überprüfe die Verfügbarkeit von günstigen Ticketoptionen und Vergünstigungen für Bewerber.
- Plane deine Reise rechtzeitig, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Fazit: Wichtige Informationen zu den Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche.
Zusammenfassend gibt es einige wichtige Informationen zu den Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche. Grundsätzlich müssen die Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten, wenn sie den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
Dies gilt auch für Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Einladung von einem Headhunter kommt oder wenn der Arbeitgeber klare Bedingungen zur Erstattung stellt.
Es ist wichtig, die Konditionen im Voraus mit dem Arbeitgeber zu klären. Für das Jahr 2023 wird eine Kilometerpauschale erwartet, um die Fahrtkosten bei Bewerbungsgesprächen zu decken.
Links und Infos
- Vorstellungsgespräch Reisekosten – Workwise: Informationen zum Arbeitsrecht und den Reisekosten für Vorstellungsgespräche.
- Nur die notwendigen Vorstellungskosten sind zu erstatten – Haufe: Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen zur Erstattung von Vorstellungskosten.
- Fahrtkostenerstattung beim Vorstellungsgespräch – Infos und Musterbrief: Leitfaden für die Anforderung von Fahrtkostenerstattung inklusive Musterbrief.
- Vorstellungsgespräch: Wer zahlt die Fahrtkosten? – RTL: Bericht darüber, wer die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch trägt.
- Bewerbungsgespräch: Das müssen Sie zu Fahrtkosten wissen – Focus: Praxistipps zum Thema Fahrtkosten im Bewerbungsgespräch.
- Formulierungen für die Erstattung von Fahrtkosten beim Vorstellungsgespräch – Business Wissen: Anleitung für Formulierungen zur Erstattung von Fahrtkosten im Vorstellungsgespräch.
- Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, sollte die Fahrtkosten erstattet bekommen – Ingenieur.de: Informationen über die Erstattung von Fahrtkosten bei Vorstellungsgesprächen, speziell für Ingenieure.
Häufig gestellte Fragen
1. Wie kann ich die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch absetzen?
Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
2. Welche Belege brauche ich, um die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch nachzuweisen?
Um die Fahrtkosten nachzuweisen, benötigen Sie Quittungen oder Rechnungen über die entstandenen Kosten wie z.B. Fahrkarten, Tankbelege oder Parkgebühren.
3. Gibt es eine Obergrenze für die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten?
Nein, es gibt keine spezifische Obergrenze für die Höhe der absetzbaren Fahrtkosten. Die tatsächlichen Kosten können bis zur tatsächlichen Höhe abgesetzt werden.
4. Muss ich bereits eine Zusage für den Job haben, um die Fahrtkosten absetzen zu können?
Nein, Sie müssen keine konkrete Zusage für den Job haben, um die Fahrtkosten absetzen zu können. Die Fahrtkosten können auch bei Bewerbungsgesprächen, die nicht zum Erfolg führen, abgesetzt werden.